Die Nutzungsrichtlinie ist unter der Webadresse www.aplast.si einsehbar und somit allgemein zugänglich und öffentlich bekannt gemacht. Der Website-Betreiber behält sich das Recht vor, die Richtlinien zur Verwendung von Web-Cookies ohne vorherige Konsultation oder Genehmigung durch den Einzelnen zu ergänzen oder zu ändern. Ungeachtet dieses Rechts wird bei einer Änderung der Cookie-Richtlinie erneut eine Zustimmung eingeholt. Die Regeln für die Verwendung von Cookies und ähnlichen Technologien zur Datenspeicherung oder zum Zugriff auf Daten auf Ihrem Computer oder Mobilgerät unterliegen dem Gesetz über elektronische Kommunikation (ZEKom-2) und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
2. Was sind Cookies?
Fast jede moderne Website benötigt für ihr ordnungsgemäßes Funktionieren bestimmte Basisinformationen über die Besucher. Diese Daten werden in Form von Cookies gesammelt – kleinen Textdateien, die auf dem Computer des Nutzers (Besuchers) gespeichert werden. Cookies sind so konzipiert, dass sie es der Website ermöglichen, den Nutzer wiederzuerkennen. Dies ist besonders bei wiederholten Besuchen nützlich um Präferenzen des Nutzers zu identifizieren oder ihn beim Besuch anderer Websites wiederzuerkennen. Cookies sind nicht schädlich und immer zeitlich begrenzt.
Cookies erfüllen viele verschiedene Aufgaben, die Ihr Internet-Erlebnis einfacher und interaktiver machen. Sie können beispielsweise dazu verwendet werden, sich Ihre Einstellungen auf häufig besuchten Websites zu merken, Ihre Benutzeridentität oder den Inhalt Ihres Warenkorbs zu speichern. Dadurch helfen sie Ihnen effizienter zwischen den Seiten zu navigieren. Sie tragen auch dazu bei, dass die Online-Werbung, die Sie sehen, für Sie relevanter ist und Ihren Interessen entspricht. Einige gesammelte Daten dienen dazu Browsing-Muster und den ungefähren geografischen Standort zu erkennen um die Benutzererfahrung zu verbessern.
3. Wie verwenden wir Cookies auf unserer Website?
Unsere Websites verwenden verschiedene Arten von Cookies. Der vollständige Satz der auf der Website verwendeten Cookies ist im Folgenden aufgeführt.
4. Cookies von Drittanbietern
Einige unserer Websites können Inhalte von externen Anbietern (z. B. YouTube, Facebook, Twitter) anzeigen. Wenn Sie diese Inhalte von Drittanbietern ansehen möchten müssen Sie zunächst deren spezifische Nutzungsbedingungen akzeptieren. Dazu gehört auch deren Cookie-Richtlinie über die wir keine Kontrolle haben.
Wir nutzen Google Analytics um Daten im Zusammenhang mit dem Website-Traffic zu erhalten (z. B. Anzahl der Besucher, besuchte Seiten, Verweildauer). Zur Unterstützung der Marktforschung, zur Verbesserung der Website-Funktionalität und zur Bereitstellung von Support können wir auch Cookies von Drittanbietern verwenden.
Sie können Ihre Browsereinstellungen anpassen um die Verwendung von Cookies von Drittanbietern zu blockieren. Dies kann Auswirkungen auf die Funktionalität der Website oder ihrer Teile haben. Weitere Informationen zu den geltenden Cookie-Richtlinien von Drittanbietern finden Sie auf deren Websites: YouTube, Google Maps, Twitter, Facebook und Google.
5. Verwendung anderer Analysetools
Wir verwenden keine zusätzlichen dedizierten Tools zur Verfolgung von Website-Besuchern oder zur Datenerfassung während des Besuchs.
6. Gezielte Werbung
Wir verwenden Cookies unserer Website im Rahmen des Google Ads Dienstes um gezielte Werbung durchzuführen.
7. Andere Tools und Anwendungen zur Nachverfolgung
Unsere Websites verwenden keine zusätzlichen Tools zur Nachverfolgung (Tracking).
8. Wie Sie Cookies und deren Verwendung kontrollieren können
Wenn Sie die Art und Weise ändern möchten wie Ihr Browser Cookies verwendet (einschließlich des Blockierens oder Löschens von Cookies von einer Website) können Sie dies über die Browsereinstellungen tun.
Die meisten Browser ermöglichen es Ihnen die Verwendung von Cookies über die Einstellungen zu steuern. Sie können beispielsweise alle Cookies akzeptieren oder ablehnen oder den Browser so einstellen dass er Sie jedes Mal fragt wenn er einen Cookie speichern möchte. Ebenso können Sie gespeicherte Cookies jederzeit aus Ihrem Browser löschen. Der Vorgang zum Löschen hängt vom verwendeten Browser ab. Anleitungen zum Entfernen von Cookies finden Sie auf der Website https://www.aboutcookies.org wo detailliert erklärt wird wie man Cookies in den meisten Browsern kontrolliert und löscht.
_________________________
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AVB) regeln die Schuldverhältnisse zwischen Aplast d.o.o. (im Folgenden: Verkäufer) und der Partei (im Folgenden: Partei oder Käufer), die im Rahmen der Ausübung der registrierten Tätigkeiten des Verkäufers mit dem Verkäufer in Kontakt tritt.
1.2. Sie sind die einzigen Bedingungen, die für jeden Verkauf beziehungsweise jede Dienstleistung gelten, die der Verkäufer für den Käufer erbringt.
1.3. Die AVB des Verkäufers haben stets Vorrang vor etwaigen allgemeinen Einkaufsbedingungen der Partei. Bestimmungen, die diesen AVB widersprechen, mit ihnen unvereinbar sind oder sie ergänzen und die von der Partei auf an den Verkäufer ausgestellten Dokumenten ausgegeben werden oder Bestandteil ihrer AVB sind, sind für den Verkäufer nicht annehmbar und nicht verbindlich, selbst wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, auch wenn eine Auftragsbestätigung erfolgt ist, die Arbeit begonnen wurde oder die bestellte Dienstleistung bereits erbracht wurde. Diese AVB haben Vorrang vor den Bestimmungen im Angebot des Verkäufers, außer wenn im Angebot des Verkäufers ausdrücklich angegeben ist, welcher Teil der AVB im konkreten Geschäft nicht zur Anwendung kommt, und ein solches Angebot vom Geschäftsführer des Verkäufers unterzeichnet wurde.
1.4. Die AVB können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers geändert werden, wobei anzugeben ist, worin die Änderungen bestehen. Persönliche oder telefonische Vereinbarungen treten erst mit schriftlicher Bestätigung ihrer Gültigkeit durch den Verkäufer in Kraft.
1.5. Die AVB sind auf der Website des Verkäufers unter www.aplast.si veröffentlicht und jeder Partei frei zugänglich. Für alle Angelegenheiten, die in diesen Bedingungen nicht geregelt sind, gelten die in der Republik Slowenien geltenden Vorschriften und Rechtsvorschriften.
2. Angebote und Bestellung
2.1. Allgemeine Angebote des Verkäufers, die im Internet, in anderen gedruckten oder digitalen Medien sowie in Werbematerialien und Anzeigen veröffentlicht werden, sind für den Verkäufer nicht verbindlich und dienen lediglich Informationszwecken.
2.2. Technische Angaben, die der Verkäufer im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren macht, sind informativ. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, sondern Beschreibungen oder erkennbare Merkmale der Ware. Abweichungen, die mit dem Produktionsprozess, den üblichen kaufmännischen Gepflogenheiten, rechtlichen Anforderungen, technischen Verbesserungen, Normen usw. vereinbar sind, sind zulässig.
2.3. Der Käufer ist verpflichtet, vor Annahme des Angebots beziehungsweise vor Bestätigung der Bestellung das Angebot sorgfältig zu prüfen, insbesondere alle Angebotspositionen zu kontrollieren, und bei Unklarheiten vom Verkäufer schriftlich eine Erläuterung der unklaren Angaben zu verlangen. Nach Annahme des Angebots, Zahlung einer Teil- oder Gesamtzahlung und/oder Abschluss des Vertrags können Berufungen auf Unklarheiten und/oder Unkenntnis des Inhalts des Angebots und/oder Vertrags kein Grund für die Geltendmachung von Reklamationsansprüchen des Käufers sein.
2.4. Ein Ersuchen des Käufers um Klärung von Unklarheiten, das gestellt wird, nachdem er das Angebot bereits angenommen, den Vertrag bereits abgeschlossen oder die Lieferung zumindest teilweise bereits erfolgt ist, rechtfertigt keine Änderung der Bestellung und stellt keinen Reklamationsgrund dar.
2.5. Als Annahme des Angebots beziehungsweise Bestätigung der Bestellung gilt jede der folgenden Handlungen:
– schriftliche Bestätigung des Angebots – Bestellung,
– Erteilung einer schriftlichen Bestellung
3. Stornierung der Bestellung
3.1. Nach Annahme des Angebots kann der Käufer, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, keine Bestellung stornieren, ändern oder vorübergehend aussetzen, es sei denn, der Käufer erstattet dem Verkäufer vollständig die entstandenen Kosten, einschließlich der Kosten sämtlicher Arbeiten und Materialien, die vor der Stornierung oder Änderung der Bestellung verwendet und bestellt wurden und die dem Verkäufer infolge der Stornierung, vorübergehenden Aussetzung oder Änderung der Bestellung entstehen.
3.2. Zusätzlich zu den genannten Kosten berechnet der Verkäufer dem Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Wertes der stornierten Bestellung.
3.3. Alle Angebote, Vereinbarungen und Bestätigungen zwischen Käufer und Verkäufer müssen schriftlich erfolgen. Zusätzliche mündliche Vereinbarungen oder schriftliche Anforderungen des Käufers sind ungültig/nichtig, sofern sie nicht vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden.
3.4. Jedes Angebot des Verkäufers ist vertraulich und darf nur vom im Angebot genannten Adressaten für interne Zwecke verwendet werden.
3.5. Eine Bestellung gilt als vollständig, wenn sie alle Angaben enthält, die für die Herstellung der Ware erforderlich sind, insbesondere Artikelnummer und Menge. Für alle erteilten Bestellungen gilt, dass sie sich auf Standardware aus dem Produktionsprogramm des Verkäufers beziehen, es sei denn, die Parteien vereinbaren im Angebot ausdrücklich besondere Eigenschaften der Ware.
3.6. Erfüllungsort für alle Bestellungen, Lieferungen, Leistungen, Zahlungen und sonstigen Erfüllungspflichten des Verkäufers oder Käufers ist Ložnica pri Žalcu 37, 3310 Žalec.
4. Werkzeuge zur Herstellung von Produkten
4.1. Wenn der Käufer wünscht, dass der Verkäufer für ihn Produkte mit Werkzeugen herstellt, die im Eigentum des Käufers stehen, überlässt der Käufer dem Verkäufer diese Werkzeuge unentgeltlich zur Nutzung. Der Verkäufer stellt mit diesen Werkzeugen Produkte nach Bestellung des Käufers her. Dritten sind die Werkzeuge und die mit diesen Werkzeugen hergestellten Produkte nicht zugänglich, außer wenn mit dem Käufer etwas anderes vereinbart wurde oder wie nachstehend bestimmt.
4.2. Der Verkäufer kann auch selbst Werkzeuge nach Plänen des Käufers oder nach Plänen herstellen, die der Verkäufer auf Wunsch des Käufers ausschließlich zum Zweck der Herstellung von Produkten in den Betrieben des Verkäufers erstellt. Das vom Verkäufer für den Käufer hergestellte Werkzeug geht unter folgenden Bedingungen in das Eigentum des Käufers über:
– der Käufer bezahlt für das jeweilige Werkzeug vollständig den im Angebot festgelegten Preis, und
– der Käufer kauft beim Verkäufer so viele Stücke der nach dem jeweiligen Werkzeug hergestellten Produkte, wie im Angebot für das jeweilige Werkzeug festgelegt ist,
jedoch in jedem Fall nicht vor Ablauf von 5 Jahren ab Herstellung des Werkzeugs. Wenn der Käufer das Werkzeug vor diesem Zeitpunkt übernehmen möchte, muss er dem Verkäufer vor der Übernahme eine Entschädigung in Höhe des Doppelten des bereits fakturierten Werkzeugpreises zahlen.
4.3. Bei schriftlicher Bestellung des Werkzeugs ist der Käufer verpflichtet, Pläne, Skizzen, Toleranzen und Anforderungen an das Produkt vorzulegen, die vom Verkäufer bestätigt werden.
4.4. Der Käufer muss bei schriftlicher Bestellung mindestens 60 % des Angebotspreises des Werkzeugs als Vorauszahlung, 30 % innerhalb von 8 Tagen nach Herstellung des Werkzeugs und 10 % innerhalb von 30 Tagen nach Übernahme des ersten Musterprodukts bezahlen. Der Verkäufer stellt das Werkzeug innerhalb der einvernehmlich vereinbarten Frist her, die mit dem Tag der Auftragsbestätigung beginnt, jedoch nicht vor Eingang der vereinbarten Vorauszahlung. Käufer und Verkäufer können auch besondere Zahlungsbedingungen vereinbaren, die im Angebot des Verkäufers angegeben sind.
4.5. Nach Herstellung des Werkzeugs wird das erste Produkt, das sogenannte Null- beziehungsweise Musterprodukt, hergestellt und dem Käufer zur Prüfung zur Verfügung gestellt, Parität EXW Sitz des Verkäufers.
4.6. Der Käufer bestätigt das Musterprodukt schriftlich beziehungsweise teilt schriftlich die erforderlichen Änderungen mit. Der Verkäufer führt die verlangten Änderungen aus und stellt ein zweites Musterprodukt auf eigene Kosten nur dann her, wenn das erste beziehungsweise Nullprodukt von den vom Käufer übermittelten Grundanforderungen abweicht. Alle sonstigen Änderungen am Werkzeug und zusätzliche Musterstücke werden dem Käufer berechnet.
4.7. Die regelmäßige Wartung des Werkzeugs wird periodisch gemäß dem vorgesehenen Wartungsplan und der Preisliste des Verkäufers durchgeführt. Im Falle von Werkzeugverschleiß informiert der Verkäufer den Käufer schriftlich darüber und schätzt die Reparaturkosten.
4.8. Wenn der Käufer eine Änderung des Werkzeugs verlangt, muss er dem Verkäufer die gewünschte Änderung schriftlich, dokumentiert mit Skizze oder Plan, übermitteln. Der Verkäufer prüft unter Berücksichtigung seines technologischen Prozesses, ob die vorgeschlagene Änderung durchführbar ist, bewertet sie und sendet ein schriftliches Angebot mit Preis und voraussichtlicher Herstellungsfrist. Der Verkäufer kann jederzeit eine Änderung des Werkzeugs verlangen, wenn das Werkzeug nicht mehr für die Serienproduktion geeignet ist.
4.9. Der Verkäufer lagert das Werkzeug an einem geeigneten Ort. Die jährlichen Lagerkosten, die der Verkäufer dem Käufer einmal jährlich berechnet, betragen 150 EUR/m²/Jahr. Diese Kosten werden berechnet, wenn die bestellten Mengen der nach dem Werkzeug hergestellten Produkte die vorgesehenen Mengen nicht erreichen.
4.10. Der Verkäufer hat das Recht, das im Eigentum des Käufers stehende Werkzeug als Sicherheit zur Deckung offener Forderungen und etwaiger sonstiger entstandener Kosten gegenüber dem Käufer zu verwenden. Macht der Verkäufer von dieser Sicherheit Gebrauch, hat er in Bezug auf das Werkzeug das Recht:
– das Werkzeug zu verkaufen und sich aus dem erzielten Kaufpreis zu befriedigen,
– mit dem Werkzeug Produkte für andere Käufer herzustellen, ohne jegliche Schadenersatzpflicht gegenüber dem Eigentümer des Werkzeugs,
– das Werkzeug der Vernichtung beziehungsweise Deponierung zuzuführen.
Über seine Entscheidung informiert der Verkäufer den Käufer schriftlich. Nach der schriftlichen Mitteilung hat der Verkäufer gegenüber diesem Käufer aus dem betreffenden Produkt und/oder Werkzeug keine Verpflichtungen mehr.
5. Preise
5.1. Die Preise der Standardprodukte sind in der allgemein gültigen Preisliste festgelegt. Alle Preise sind in Euro angegeben und enthalten keine Mehrwertsteuer, keine etwaigen sonstigen Steuern, Abgaben und Verpackung. Die Preise gelten EXW Lager des Verkäufers.
5.2. Wenn sich die Verhältnisse auf dem Markt für Rohstoffe, Energieträger, Lieferwege, die wirtschaftliche Tätigkeit oder Maßnahmen staatlicher Institutionen rasch ändern, hat der Verkäufer das Recht, die allgemein gültige Preisliste aufzuheben und nach dem Prinzip Angebot–Nachfrage zu handeln.
5.3. Die Preise gelten für den in der Preisliste oder im Angebot angegebenen Zeitraum. Der Verkäufer informiert den Käufer über Preisänderungen durch Übermittlung einer neuen Preisliste oder eines neuen Angebots.
5.4. Für Angebote, Preislisten, Verträge, Vereinbarungen und Bestellungen von Serienprodukten, deren Gültigkeit länger als 6 Monate beträgt, gilt ausdrücklich, dass die Preise geändert werden können, wenn sich die Preise für Rohstoffe, Energieträger, Arbeitskosten, Abgaben, Zölle, Wechselkurse, Transportwege, Verpackung oder Lieferbedingungen der Lieferanten um +5 % oder mehr gegenüber dem Zeitpunkt ändern, zu dem die Bedingungen vereinbart wurden.
5.5. Für nicht standardisierte Produkte nach Bestellung des Käufers, die auf Grundlage der technischen Dokumentation des Käufers hergestellt werden, wird der Produktpreis auf Grundlage des Angebots des Verkäufers festgelegt.
5.6. Der Verkäufer hat stets das Recht, den Preis bei jeder Änderung durch den Käufer hinsichtlich Mengen, Plänen oder spezifischer Eigenschaften der Ware zu ändern. Über die Änderung informiert der Verkäufer den Käufer.
5.7. Der Verkäufer haftet nicht für etwaige Druckfehler in der Preisliste oder im Angebot und für offensichtliche Irrtümer, aufgrund derer der angegebene Preis wesentlich vom Wert der Ware des Verkäufers abweichen würde.
6. Zahlung
6.1. Die Zahlungsbedingungen sind im Angebot des Verkäufers festgelegt. Die Zahlungsfrist ist auf der Rechnung angegeben. Die Zahlungsbedingung kann Vorauszahlung oder Zahlung mit Zahlungsaufschub im Rahmen eines Kreditlimits sein, das der Verkäufer unter Berücksichtigung der Bonitätsbewertung des Käufers, der Übergabe von Finanzinstrumenten zur Sicherung der Zahlungsverpflichtungen durch den Käufer an den Verkäufer und der Finanzierungsmöglichkeiten des Verkäufers festlegt. Der Verkäufer kann das Kreditlimit jederzeit widerrufen oder ändern.
6.2. Als übliche Zahlungsarten gelten Überweisung, Anweisung, Abtretung und Verrechnung. Bei nicht fristgerechten Zahlungen kann der Verkäufer dem Käufer gesetzliche Verzugszinsen berechnen.
6.3. Der Käufer muss die Zahlung in der auf der Rechnung, Proformarechnung oder im Vertrag angegebenen Währung leisten. Der Käufer trägt auch alle Kosten etwaiger Bankgebühren oder Abgaben, die die Zahlung belasten. Der Verkäufer muss daher auf seinem Bankkonto eine Überweisung in der Höhe erhalten, die sich aus der Rechnung ergibt.
6.4. Der Verkäufer verrechnet eingehende Zahlungen zunächst mit etwaigen Kosten und Zinsen und danach mit den zuerst fälligen Rechnungen.
6.5. Das Transaktionskonto für die Zahlung ist auf den vom Verkäufer ausgestellten Dokumenten angegeben. Vor der ersten Zahlung überprüft der Käufer telefonisch beim zuständigen Betreuer des Verkäufers die Richtigkeit des auf den ausgestellten Dokumenten angegebenen Transaktionskontos. Jede etwaige Änderung des Transaktionskontos des Verkäufers wird der Verkäufer dem Käufer schriftlich mit einer besonderen Mitteilung bekanntgeben, die von der verantwortlichen Person des Verkäufers unterzeichnet ist. Vor Zahlung auf das geänderte Transaktionskonto des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, die Echtheit der Änderungsmitteilung zusätzlich telefonisch beim Betreuer des Verkäufers zu überprüfen. Das so geänderte Konto hat der Käufer kontrollierend in den öffentlichen Registern der Agentur der Republik Slowenien für öffentlich-rechtliche Aufzeichnungen und Dienstleistungen – https://www.ajpes.si – zu überprüfen.
6.6. Eine Geldüberweisung an den Verkäufer gilt als ausgeführt, wenn das Geld auf einem der Bankkonten des Verkäufers eingegangen ist, die offiziell auf der Website der Agentur der Republik Slowenien für öffentlich-rechtliche Aufzeichnungen und Dienstleistungen veröffentlicht sind.
6.7. Wenn der Käufer den Kaufpreis auf ein Bankkonto überweist, das nicht im Eigentum des Verkäufers steht, gilt seine Zahlungsverpflichtung als nicht erfüllt und der Verkäufer hat weiterhin die gesamte Forderung gegen ihn. Der Käufer ist in solchen Fällen selbst für sämtliche Schäden verantwortlich, die ihm durch die falsch ausgeführte Zahlung entstehen, da eine solche Handlung des Käufers ausschließlich als Folge seiner eigenen Fahrlässigkeit gilt, weil er die Richtigkeit des Kontos nicht wie oben angegeben überprüft hat.
6.8. Der Käufer ist nicht berechtigt, eine Zahlung oder Vergütung zurückzuhalten oder zu kürzen oder eine Aufrechnung aufgrund einer Garantie oder Reklamation vorzunehmen, die er gegenüber dem Verkäufer offen hat.
7. Lieferfristen und Lieferbedingungen
7.1. Die Lieferfristen sind im Angebot beziehungsweise in der Proformarechnung des Verkäufers angegeben. Sie werden stets auf Grundlage des aktuellen Lagerbestands, der gegebenen Produktionsverhältnisse sowie der Marktsituation angegeben. Die Lieferfrist wird vom Verkäufer und Käufer einvernehmlich bei jeder einzelnen Bestellung festgelegt. Die endgültige Lieferfrist ist in der Auftragsbestätigung bestimmt, die der Verkäufer dem Käufer zusendet. Ab diesem Zeitpunkt läuft auch die Lieferfrist.
7.2. Die Lieferfrist kann jederzeit verlängert werden in Fällen von höherer Gewalt oder anderen Umständen, die außerhalb des Entscheidungsbereichs des Verkäufers liegen, einschließlich Schwierigkeiten bei der Lieferung von Rohstoffen, Energieträgern, Materialien für das Produkt, Arbeitskräften, Maßnahmen zuständiger öffentlicher Behörden, der Unfähigkeit von Lieferanten, Herstellern, Subunternehmern, Spediteuren usw., ihre Verpflichtungen zu erfüllen, sowie aus anderen gerechtfertigten Gründen auf Seiten des Käufers. Über das Eintreten dieser Gründe und die Verlängerung der Frist muss jede Partei die andere Partei so bald wie möglich, jedoch noch während der Lieferfrist, informieren, andernfalls tritt Verzug des Verkäufers beziehungsweise des Käufers ein. Die Lieferfrist kann höchstens um die Dauer verlängert werden, während der solche Umstände bestehen.
7.3. Die Partei, auf deren Seite kein Grund für die Fristverlängerung besteht, hat beim Eintritt der genannten Umstände das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn diese Umstände die Lieferfrist um mehr als 60 Tage verlängern würden und eine solche Lieferung für den Verkäufer oder Käufer keine Bedeutung mehr hätte.
7.4. Der Käufer gerät in Annahmeverzug und auf ihn geht die gesamte Gefahr des zufälligen Untergangs und der Beschädigung sowie einer etwaigen Entwendung ab dem ersten Tag über, an dem ihm die Ware zur Verfügung gestellt wird, jedoch nicht vor der bestätigten Lieferfrist. Wenn der Käufer die Ware nicht innerhalb von 10 Kalendertagen ab dem Tag übernimmt, an dem ihm die Ware im Rahmen der bestätigten Lieferfrist zur Verfügung gestellt wurde, kann ihm ab dem 11. Kalendertag ab Zurverfügungstellung zusätzliche Lagerung beziehungsweise Lagergeld für die Lagerung der Ware in einem ausgelagerten Lager berechnet werden.
8. Lagerung nicht rechtzeitig übernommener Ware – Lagergeld
8.1. Der Verkäufer hat ein ausgelagertes Lager zur Aufbewahrung von aus verschiedenen Gründen nicht übernommener Ware angemietet. Der Verkäufer ermöglicht dem Käufer die Nutzung dieses Lagers zu folgenden Bedingungen:
– Lagerung auf Freifläche zum Preis von 2 EUR/m²/Monat,
– Lagerung in überdachtem Lager zum Preis von 10 EUR/m²/Monat,
– Manipulationskosten, insbesondere Verladung, Transport zum ausgelagerten Lager und Entladung, zum Preis von 6 EUR/m².
8.2. Ware im Lager des Verkäufers, hinsichtlich derer sich der Käufer in Annahmeverzug befindet, ist gegen keinerlei Risiken versichert.
8.3. Voraussetzung für die Übernahme bereits bezahlter bestellter Produkte ist die vollständige Zahlung des entstandenen Lagergeldes.
8.4. Der Verkäufer hat stets das Recht, seine Verpflichtung durch Teillieferungen zu erfüllen, unter vorheriger Mitteilung an den Käufer, mindestens drei Tage im Voraus, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
8.5. Bei nicht fristgerechten Zahlungen kann der Verkäufer Lieferungen zurückhalten, und es gilt, dass sich der Käufer in Annahmeverzug befindet. Die Verpflichtungen des Verkäufers aus dem Vertrag treten erst in Kraft, nachdem der Käufer zuvor alle seine Verpflichtungen erfüllt hat. Erfüllt der Käufer seine Verpflichtungen nicht innerhalb der vereinbarten Frist, kann der Verkäufer, nachdem er dem Käufer eine zusätzliche Frist zur Erfüllung gesetzt hat, nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktreten und Ersatz sämtlicher entstandener Schäden verlangen. Der Annahmeverzug des Käufers tritt am Tag nach Erhalt der Mitteilung des Verkäufers ein, dass die Ware zur Übernahme bereitsteht.
8.6. Nur und ausschließlich im Falle eines Lieferverzugs, den der Verkäufer grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat, ist der Käufer zu Schadenersatz in Höhe von 0,5 ‰ des Kaufpreises pro Woche berechtigt. In keinem Fall darf ein solcher Schadenersatz den Betrag von 3 % des Wertes der nicht gelieferten Bestellung überschreiten. Ein solcher Schadenersatz deckt vollständig alle Verluste und Schäden ab, die dem Käufer infolge des Verzugs oder der Nichtlieferung der bestellten Ware entstehen, und tritt an die Stelle jedes anderen Rechts, das der Käufer gegenüber dem Verkäufer aus oder im Zusammenhang mit Lieferverzug haben könnte.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Im Falle der Nichtzahlung und/oder Nichterfüllung der Verpflichtungen des Käufers behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht auch nach Übergabe der Ware an den Käufer vor, bis der Käufer den gesamten Kaufpreis bezahlt beziehungsweise seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat, einschließlich Nebenforderungen, Zinsen und Kosten. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises ist der Käufer verpflichtet, mit der Ware wie ein ordentlicher Wirtschaftsteilnehmer umzugehen.
9.2. Im Falle der Insolvenz des Käufers kann der Verkäufer dem Käufer eine Liste der Waren mit Eigentumsvorbehalt übermitteln. Mit der Erteilung der Bestellung erteilt der Käufer dem Verkäufer seine unwiderrufliche Zustimmung und Erlaubnis zum ungehinderten Betreten seiner Räumlichkeiten sowie zur ungehinderten Übernahme und Abholung der unbezahlten Ware. Dem Käufer ist es untersagt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu verpfänden, einem Dritten als Sicherheit zu überlassen oder das Eigentum daran auf einen Dritten zu übertragen.
10. Kundendienst
10.1. Der Verkäufer unterhält für Produkte, die Gegenstand von Serviceleistungen sind, einen eigenen Kundendienst für das Gebiet Sloweniens. Der Käufer ist verpflichtet, für diese Produkte in eigener Regie und auf eigene Kosten einen eigenen Kundendienst zur Durchführung von Serviceleistungen in den Gebieten einzurichten, in denen er die Produkte des Verkäufers vertreibt.
Der Verkäufer organisiert ungefähr alle zwei Jahre beziehungsweise bei Bedarf eine Schulung im Bereich der Produkte und ihres Service nach einem vorbereiteten Programm, in der Regel an seinem Sitz. Der Käufer wird über den Termin informiert. Der Käufer ist verpflichtet, auf eigene Kosten an der Schulung teilzunehmen. Ohne Einrichtung eines eigenen Kundendienstes mit regelmäßiger Teilnahme an den Schulungen gilt die Garantie für diese Produkte nicht.
11. Gewährleistung und Garantie
11.1. Ungeachtet etwaiger entgegenstehender Bestimmungen im Vertrag oder in anderen zwischen den Parteien geschlossenen beziehungsweise ausgestellten Dokumenten und im gesetzlich zulässigen Umfang ist die gesamte Schadenersatzhaftung des Verkäufers, seiner verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter und Subunternehmer aus schädigenden Handlungen, einschließlich Fahrlässigkeit und verschuldensunabhängiger Haftung für jegliche Handlung oder Unterlassung, durch die Bestimmungen und Bedingungen der Produkthaftpflichtversicherung gemäß der abgeschlossenen Versicherungspolice begrenzt. Im Falle eines Produktfehlers ist die Höhe des Schadenersatzes auf den Wert eines neuen Produkts des Verkäufers beschränkt.
11.2. Der Verkäufer haftet nicht für Störungen und Beschädigungen von Produkten, die Folge gewöhnlicher Abnutzung, ungeeigneter Aufstellung in der Umgebung, unsachgemäßer, falscher oder übermäßiger Verwendung sowie Verwendung zu anderen Zwecken sind als denjenigen, für die das Produkt bestimmt war.
11.3. Der Verkäufer erklärt, dass seine Ware gemäß den Normen und Eigenschaften hergestellt wird, die sich aus der die Ware begleitenden technischen Dokumentation ergeben. Alle Produkte des Verkäufers verfügen ausschließlich in dem Umfang und für die Dauer über eine Garantie, die den übergebenen Garantiebedingungen und Garantieerklärungen entspricht. Die Garantiefrist beginnt in dem Zeitpunkt zu laufen, in dem die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt wird beziehungsweise in dem der Käufer in Annahmeverzug gerät; zu diesem Zeitpunkt geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Beschädigung auf den Käufer über.
11.4. Eine Garantie besteht nicht in Bezug auf Beschreibungen und Spezifikationen, die durch schriftliche oder mündliche Erklärungen von Mitarbeitern des Verkäufers mitgeteilt wurden und nicht mit der Garantieerklärung der bevollmächtigten Person des Verkäufers für die verkaufte Ware übereinstimmen.
11.5. Die Garantie gilt nicht in Fällen, in denen der Fehler durch Verschulden eines Dritten, des Käufers oder einer Person, für die der Käufer verantwortlich ist, entsteht, insbesondere nicht für Produkte, die beim Verladen, Transport oder Entladen beschädigt wurden. Gegenstand der Garantie sind auch nicht Produkte, bei denen Fehler infolge der Nichtbeachtung der Anweisungen des Verkäufers zur ordnungsgemäßen Handhabung, zum Einbau, zur Montage oder Verwendung oder infolge von Witterungseinflüssen aufgetreten sind. Ebenso deckt die Garantie keine Fehler ab, die Folge einer Überlastung des Produkts, Fahrlässigkeit oder falscher Bedienung des Produkts, der Verwendung ungeeigneter Materialien oder von Eigenschaften des Grundmaterials sind, das der Käufer dem Verkäufer selbst zur Herstellung des Produkts zur Verfügung gestellt hat.
11.6. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die dem Käufer infolge seiner eigenen Verzögerungen bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen entstehen, insbesondere nicht wegen falscher oder ungenauer Angaben, Spezifikationen, Projekte oder sonstiger Informationen, die vom Käufer bereitgestellt wurden.
11.7. Wenn der Verkäufer Ware auf Grundlage von Konstruktionsdaten, Skizzen, Modellen und anderen Spezifikationen des Käufers herstellt, ist die Garantie des Verkäufers ausschließlich auf die Übereinstimmung der hergestellten Ware mit den Spezifikationen des Käufers beschränkt.
11.8. Der Verkäufer gewährt keine Garantie beim Verkauf gebrauchter, kommissionsweise bewerteter Waren, Maschinen und Geräte.
11.9. Für Schäden, die nicht unmittelbar am Produkt entstanden sind, haftet der Verkäufer nicht, insbesondere nicht für die Baugruppe, in die das Produkt eingebaut ist, ebenso wenig für sämtliche Folgeschäden, mittelbare oder unmittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und/oder sonstige Vermögens- und Nichtvermögensschäden, die dem Käufer entstanden sind.
11.10. Gewährleistung beziehungsweise Garantie kann der Käufer nur geltend machen, wenn er dem Verkäufer unverzüglich nach Auftreten des Fehlers eine schriftliche Fehlermitteilung mit allen nachstehend genannten Anlagen vorlegt und der Verkäufer diese Mitteilung auch erhält. Der Käufer muss der schriftlichen Mitteilung die Rechnung über den Kauf des Produkts sowie Nachweise über den Fehler beifügen, nämlich Fotografien des fehlerhaften Produkts und ein vollständig ausgefülltes Reklamationsprotokoll.
11.11. Wenn der Verkäufer beurteilt, dass die Garantie berechtigt ist, liegt es ausschließlich in seiner Zuständigkeit zu entscheiden, auf welche Weise er den Fehler behebt, entweder durch Reparatur des Produkts oder eines Produktteils, durch Austausch des Produkts oder eines Produktteils oder durch Genehmigung einer Kaufpreisminderung für den Käufer. Der Käufer kann kein neues Produkt verlangen, wenn der Verkäufer den Fehler behebt und für die Fehlerbehebung einsteht.
11.12. Im Falle eines unbefugten physischen Eingriffs in das Produkt ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers gilt die Gewährleistung beziehungsweise Garantie nicht. Ebenso ist der Käufer nicht zum Ersatz von Kosten berechtigt, die ihm durch die Bearbeitung der Reklamation in eigener Regie oder über andere Personen entstehen, für die der Verkäufer dem Käufer keine schriftliche Zustimmung erteilt hat.
11.13. Macht der Käufer Gewährleistung oder Garantie unberechtigt geltend, ist er verpflichtet, dem Verkäufer sämtliche dadurch entstandenen Kosten zu ersetzen. Der Verkäufer stellt dem Käufer hierfür eine Rechnung aus.
12. Rechte des gewerblichen Eigentums
12.1. Wenn der Verkäufer Artikel herstellt, die mit irgendwelchen vom Käufer übermittelten Daten, Anweisungen, Skizzen, Konstruktionen, Modellen oder anderen Spezifikationen übereinstimmen und Gegenstand des Schutzes gewerblicher Eigentumsrechte und/oder Urheberrechte sind, und gegen den Verkäufer ein Schadenersatzanspruch erhoben oder ein rechtliches Verfahren eingeleitet wird, muss der Käufer dem Verkäufer sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten und Schäden ersetzen und den Verkäufer auf eigene Kosten vor jeglichen Kosten, Schäden und/oder rechtlichen Verfahren schützen sowie ihm in diesen Verfahren auf eigene Kosten rechtliche Unterstützung leisten.
12.2. Wird gegen den Käufer ein Anspruch erhoben oder ein Verfahren wegen angeblicher Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums und/oder Urheberrechten eingeleitet, die ausschließlich mit Produkten verbunden sind, die vom Verkäufer entworfen und hergestellt wurden, und nicht aufgrund der Verwendung der Produkte in Kombination mit Produkten anderer Hersteller aus dem eigenen Produktionsprogramm des Verkäufers oder irgendeinem Teil davon, oder wenn irgendeine Anschuldigung einer solchen Verletzung erhoben wird, kann der Verkäufer nach eigener Wahl einen Vergleich schließen beziehungsweise auf eigene Kosten die Verteidigung in einem etwaigen Verfahren führen, vorausgesetzt, dass:
– der Käufer die bestehende Verletzung nicht anerkennt, sondern den Verkäufer unverzüglich schriftlich über etwaige Anschuldigungen oder den Beginn von Aktivitäten und Verfahren informiert,
– der Käufer dem Verkäufer erlaubt, auf die Anschuldigungen zu reagieren, sämtliche Verhandlungen im Zusammenhang mit einer solchen Anschuldigung zu führen und sich in den betreffenden Verfahren zu verteidigen,
– der Käufer dem Verkäufer sämtliche Unterstützung durch Informationen gewährt und ihm die von seiner Seite erforderlichen Genehmigungen für diesen Zweck erteilt,
– der Käufer durch keinerlei Handlungen, einschließlich etwaiger Anerkenntnisse, Bestätigungen oder Unterlassungen, die Führung der Verteidigung beeinflusst.
12.3. Der Verkäufer hat keine der im vorhergehenden Absatz genannten Verpflichtungen, wenn der Käufer ohne seine Zustimmung in diesem Zusammenhang irgendeinen Vergleich schließt.
12.4. Die gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers stehen ausschließlich im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer darf Daten, Pläne, Zeichnungen und Ausrüstung oder Teile davon ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht vervielfältigen oder offenlegen beziehungsweise deren Vervielfältigung oder Offenlegung nicht gestatten.
13. Schutz personenbezogener Daten
13.1. Für den Schutz personenbezogener Daten gelten und finden die jeweils gültigen Bestimmungen des Dokuments „Datenschutzrichtlinie“ Anwendung, das auf der Website des Verkäufers veröffentlicht ist und als Bestandteil dieser Allgemeinen Bedingungen gilt.
14. Wahrung von Geschäftsgeheimnissen
14.1. Jede Partei verpflichtet sich, alle Daten, die sie aufgrund der gegenseitigen Geschäftsbeziehung erhalten hat oder die ihr offengelegt wurden, während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses und mindestens 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses als Geschäftsgeheimnis zu schützen. Die Parteien können diese Frist in einem gegenseitig geschlossenen Vertrag auch verlängern.
14.2. Besteht die Möglichkeit, dass einer der Parteien auch nach Ablauf der für die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen festgelegten Frist durch Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses erheblicher Schaden entsteht, werden die Daten aufgrund einer besonderen Vereinbarung weiterhin als Geschäftsgeheimnis behandelt.
14.3. Als Geschäftsgeheimnis gelten insbesondere alle Informationen, die eine Vertragspartei im Verlauf von Gesprächen, Verhandlungen oder sonstigen Handlungen oder zur Erfüllung eines Vertrags zwischen den Parteien offenlegt. Dazu zählen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich: personenbezogene Daten, Informationen, technische Daten, Verfahren, Entwürfe, Skizzen, Pläne, Zeichnungen, Modelle, 3D-Modelle, Formen, Bilder, Algorithmen, Quellcodes, Spezifikationen, Anweisungen, Normen, Konstruktionen, Berichte, Formulare, Prozesse, Listen, Zertifikate, Patente, Marken, Entdeckungen, Ideen, Konzepte, Kenntnisse, Techniken, Marktstrategien, Ziele, Verkaufsdaten, Umsatz, Gewinn, Computerprogramme und Software, Datenbanken und Softwaredokumentation, Daten, die Informationen, Wissen sowie finanzielle, kommerzielle, preisliche oder marketingbezogene Angaben enthalten, die sich auf Geschäftsvorgänge der Partei beziehen, sowie andere technische, finanzielle oder geschäftliche Informationen des Übermittlers, der die Daten offenlegt, oder Informationen, die die gegenwärtige oder zukünftige gegenseitige Zusammenarbeit zwischen Übermittler und Empfänger betreffen, unabhängig von Form und Art der Übermittlung: mündlich oder schriftlich, kodiert, grafisch oder in anderer körperlicher Form, einschließlich jeder elektronischen, magnetischen oder optischen Form, materialisiert in Form von Dokumenten, Software, Werbe- und Präsentationsmaterial, Ausrüstung sowie Pilotprojekten, und nicht materialisiert, wenn sie mündlich dargestellt und als vertraulich gekennzeichnet werden, sowie alle anderen Daten, die als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet sind.
14.4. Die verletzende Partei haftet wegen Verletzung des Geschäftsgeheimnisses auf Ersatz des gesamten entstandenen Schadens.
15. Elektronischer Geschäftsverkehr
15.1. Der Verkäufer setzt sich für eine stärkere digitale Geschäftsabwicklung zwischen Geschäftspartnern ein, mit dem Ziel des Umweltschutzes und eines schnelleren Informationsflusses im gegenseitigen Geschäftsverkehr. Unter elektronischem Geschäftsverkehr versteht man die Übermittlung elektronischer Rechnungen, digitale Unterschriften von Dokumenten und die Übermittlung von Dokumentation per E-Mail. Für die Gültigkeit geschlossener Verträge, Vereinbarungen, Rechnungen usw. genügt eine gescannte Version der unterzeichneten Dokumente.
15.2. Post, die der Verkäufer dem Käufer an dessen E-Mail-Adresse sendet, die auf der Website des Käufers oder in offiziellen öffentlichen Registern veröffentlicht ist, gilt dem Käufer in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem die Nachricht versendet wurde und keine Rückmeldung über eine Nichtzustellung erfolgt. Mit diesem Tag beginnen auch die Fristen zu laufen, die an den Tag des Posteingangs gebunden sind. Jede Partei ist verpflichtet, selbst für den Schutz ihrer E-Mail-Adresse vor Eingriffen zu sorgen.
15.3. Die allgemeine Adresse des Verkäufers lautet info@aplast.si.
16. Salvatorische Klausel
16.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte in diesen Allgemeinen Bedingungen eine Regelungslücke bestehen, so berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, mit der der Zweck der ersetzten Bestimmung erreicht wird.
17. Streitbeilegung
17.1. Alle etwaigen Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem wirksamen Abschluss, der Verletzung, Beendigung und den Rechtsverhältnissen entstehen können, die sich aus diesen Allgemeinen Bedingungen ergeben, werden einvernehmlich gelöst. Für Streitigkeiten, die auf diese Weise nicht gelöst werden können, ist das Gericht in Celje zuständig; es gilt slowenisches Recht. Diese Allgemeinen Bedingungen unterliegen slowenischem Recht und werden nach diesem ausgelegt, wobei das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ausgeschlossen ist.
18. Schlussbestimmungen
18.1. Diese Allgemeinen Bedingungen sind in slowenischer und englischer Sprache abgefasst und auf der Website von Aplast d.o.o. veröffentlicht. Im Falle etwaiger Unterschiede oder Unklarheiten ist die slowenische Fassung dieser Allgemeinen Bedingungen maßgeblich.
18.2. Diese Allgemeinen Bedingungen treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website des Verkäufers in Kraft und gelten bis zu ihrem Widerruf beziehungsweise bis zur Annahme und Veröffentlichung neuer Allgemeiner Bedingungen. Diese AVB gelten für alle Geschäftsvorfälle, die nach dem Datum der Veröffentlichung dieser Bedingungen entstehen.
Žalec, den 15.03.2022
Branko Potočnik
Geschäftsführer